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Fensterputzer Pascal Hartmann – Betriebsleiter von FensterreinigerBerlin

Gewerbe & Verwaltung

Glasreinigung als Hausverwaltung richtig ausschreiben

Wer für mehrere Objekte Angebote für Fenster und Glas einholt, kennt das Problem: Jeder Anbieter rechnet anders, und am Ende vergleicht man Äpfel mit Birnen. Dieser Ratgeber zeigt, wie eine belastbare Leistungsbeschreibung aussieht, welche Angaben Bieter brauchen und wie Sie Angebote fair bewerten.
  • Praxiswissen seit 2004
  • Fachlich geprüft
  • Verständlich erklärt
  • Kostenlose Einschätzung per Foto

Aktualisiert am 20.05.2026 · Lesezeit ca. 6 Min. · von Pascal Hartmann

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Ausgangspunkt

Warum eine gute Ausschreibung Zeit spart

Eine Hausverwaltung muss gegenüber Eigentümern und Mietern nachvollziehbar begründen, warum ein bestimmter Dienstleister beauftragt wurde. Bei Glasflächen ist das schwieriger als bei vielen anderen Gewerken, weil der Aufwand stark von Details abhängt: Wie viele Treppenhausfenster gibt es tatsächlich? Sind sie von innen zu öffnen? Gibt es Oberlichter über der Haustür, ein Glasvordach, eine verglaste Aufzugsanlage?

Fehlen diese Informationen, kalkulieren Bieter mit Sicherheitsaufschlägen oder gehen von einem kleineren Umfang aus und rechnen später Zusatzleistungen ab. Beides führt zu Ärger. Eine präzise Ausschreibung ist daher keine Bürokratie, sondern die Grundlage für vergleichbare Preise und eine reibungslose Zusammenarbeit über Jahre.

Praxistipp: Investieren Sie einmalig eine Begehung pro Objekt und erstellen Sie daraus eine Flächenliste. Diese Liste nutzen Sie bei jeder künftigen Vergabe wieder und aktualisieren sie nur bei Umbauten.

Gliederung

Die Bestandteile einer vollständigen Leistungsbeschreibung

1. Objektangaben

Adresse, Baujahr, Anzahl der Geschosse und Aufgänge, Zugang zum Grundstück, Parkmöglichkeiten für ein Einsatzfahrzeug, Ansprechpartner vor Ort und Schlüsselregelung.

2. Flächenaufstellung

Jede Glasfläche nach Art, Anzahl, ungefährer Größe, Lage und Zugänglichkeit. Fotos ergänzen die Liste enorm.

3. Leistungsumfang je Fläche

Glas innen und außen, Rahmen, Falze, Fensterbänke, Beschläge – und was ausdrücklich nicht dazugehört.

4. Turnus und Zeitfenster

Wie oft, zu welchen Tageszeiten, mit welchen Ankündigungsfristen für die Bewohner.

5. Qualitätsanforderungen

Wie das Ergebnis abgenommen wird, wer reklamieren darf und in welcher Frist nachgebessert wird.

6. Nachweise und Formalien

Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen, Ansprechpartner beim Dienstleister, Abrechnungsform und Zahlungsziel.

Mustertabelle

So sieht eine brauchbare Flächenaufstellung aus

Die folgende Tabelle zeigt ein vereinfachtes Beispiel für ein Wohnhaus mit zwei Aufgängen. Sie können das Schema für Ihre Objekte übernehmen.

Pos.FlächeAnzahlZugangLeistung
1Treppenhausfenster, Drehflügel, ca. 1,0 × 1,4 m10von innen öffenbarGlas beidseitig, Rahmen, Falz, Bank innen
2Festverglasung über Haustür2außen ca. 3 m HöheGlas beidseitig
3Haustür mit Glaseinsatz2ebenerdigGlas beidseitig, Rahmen, Griffbereich
4Glasvordach2Steighilfe nötigLaub entfernen, Glas oberseitig
5Kellerfenster6außen im LichtschachtGlas außen, nach Bedarf

Auf diese Weise sehen Bieter sofort, wo Höhe, Steighilfen oder Sondertechnik nötig sind. Wie Sie Flächen für eine Anfrage sinnvoll fotografieren, steht im Ratgeber Fenster für ein Angebot fotografieren.

Rhythmus

Turnus festlegen und mit der Unterhaltsreinigung abstimmen

In vielen Wohnanlagen werden Treppenhausfenster zwei- bis viermal pro Jahr gereinigt. Eingangstüren mit Glas brauchen wegen ständiger Berührung deutlich öfter Aufmerksamkeit, häufig übernimmt das die wöchentliche Treppenhausreinigung mit. Klären Sie in der Ausschreibung genau, wer welche Fläche in welchem Rhythmus macht, damit es keine Lücken oder Doppelleistungen gibt.

  • Haustür und Briefkastenanlage: oft Unterhaltsreinigung, wöchentlich.
  • Treppenhausfenster: Fachbetrieb, zwei- bis viermal jährlich.
  • Oberlichter und Vordächer: Fachbetrieb, ein- bis zweimal jährlich.
  • Aufzugsverglasung: nach Bedarf, abhängig von Bauart.

Welche Organisation sich für Treppenhäuser bewährt hat, beschreibt der Beitrag Treppenhausfenster in Wohnanlagen. Allgemeine Überlegungen zur Häufigkeit finden Sie im Artikel wie oft gereinigt werden sollte.

Umlage

Nebenkosten und Dokumentation im Blick behalten

Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen gehört nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Kosten, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Für die Abrechnung ist es hilfreich, wenn die Rechnungen des Dienstleisters klar nach Objekt und Leistung gegliedert sind. Den Wortlaut der Verordnung finden Sie bei Gesetze im Internet. Ausführlicher gehen wir im Ratgeber zu umlagefähigen Kosten darauf ein. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung, im Zweifel prüft ein Fachanwalt.

Fordern Sie in der Ausschreibung ausdrücklich eine objektbezogene Rechnung mit Leistungsdatum an. Bei Rückfragen von Mietern oder Beiräten können Sie dann ohne Aufwand belegen, wann welche Fläche gereinigt wurde.

Vergabe

Angebote fair vergleichen und bewerten

Der niedrigste Preis allein ist ein schwaches Kriterium. Bewährt hat sich eine einfache Bewertungsmatrix, in der Preis, Nachweise und Ablauf gewichtet werden.

  1. Vollständigkeit prüfen

    Hat der Bieter alle Positionen der Flächenliste bepreist? Fehlende Positionen sind ein Hinweis auf spätere Nachforderungen.

  2. Annahmen vergleichen

    Welche Steighilfen, welche Technik, welche Zeitfenster setzt der Bieter voraus?

  3. Nachweise sichten

    Haftpflichtversicherung, Deckungssummen und ein klarer Ansprechpartner sollten vorliegen.

  4. Gewichten

    Zum Beispiel Preis 50 Prozent, Qualität und Ablauf 30 Prozent, Erreichbarkeit und Flexibilität 20 Prozent.

  5. Probedurchgang vereinbaren

    Bei größeren Portfolios lohnt es sich, einen Bieter erst in einem Objekt testweise zu beauftragen.

Achtung: Sehr niedrige Angebote für hohe Flächen ohne Erwähnung von Steighilfen oder Höhentechnik sollten Sie hinterfragen. Entweder fehlt Aufwand in der Kalkulation, oder es wird später unsicher gearbeitet – mit Haftungsrisiken auch für die Verwaltung.

Weitere Kriterien für die Auswahl stehen in der Checkliste für seriöse Anbieter.

Verantwortung

Arbeitssicherheit als Teil der Vergabe

Als Auftraggeber trägt die Verwaltung eine Mitverantwortung dafür, dass am Objekt sicher gearbeitet werden kann. Dazu gehören Informationen über Gefahrenstellen wie nicht tragfähige Vordächer, fehlende Anschlagpunkte oder Bereiche über Kellerabgängen. Bitten Sie Bieter, kurz darzulegen, wie sie hochgelegene Flächen erreichen – ob mit Teleskopstange vom Boden, mit Leiter oder mit Hubarbeitsbühne.

Für Fenster, die sich nicht von innen öffnen lassen und außen höher als eine sichere Leiterhöhe liegen, braucht es eine Lösung, die im Angebot beschrieben sein sollte. Hintergrundwissen bietet der Ratgeber zur Absturzsicherung.

Aus der Praxis

Typische Lücken in Ausschreibungen

Wenn wir Unterlagen von Verwaltungen erhalten, fallen uns immer wieder dieselben Lücken auf. Sie sind leicht zu schließen, führen aber unbehandelt zu Nachträgen oder Missverständnissen.

  • Hofseite vergessen: Die Liste enthält nur Fenster im Vorderhaus, das Treppenhaus im Seitenflügel fehlt.
  • Kastenfenster als ein Fenster gezählt: Bei Altbauten mit Doppelflügeln sind es pro Öffnung vier Glasseiten statt zwei.
  • Keine Angabe zu Fensterbänken: Bieter wissen nicht, ob Bänke und Außenbleche mitgereinigt werden sollen.
  • Unklare Zugänge: Es fehlt der Hinweis, dass Dachboden, Keller oder Hof nur mit Schlüssel erreichbar sind.
  • Zeitfenster zu eng: Werktags von 10 bis 12 Uhr lässt sich ein großes Objekt kaum in einem Durchgang schaffen.

Eine kurze Rückfragerunde, in der alle Bieter dieselben Antworten erhalten, schafft hier Klarheit und sorgt für Gleichbehandlung. Die Besonderheiten bei Gründerzeithäusern erklärt der Beitrag zu Berliner Altbaufenstern.

Vom Fachbetrieb

Wie wir mit Ausschreibungen von Verwaltungen umgehen

Wir betreuen Wohnanlagen, Geschäftshäuser und gemischt genutzte Objekte für Hausverwaltungen in ganz Berlin. Bei größeren Objekten besichtigen wir auf Wunsch vor Ort und ergänzen Ihre Flächenliste, wenn uns Positionen auffallen, die fehlen. Unser Angebot bepreist jede Position einzeln, sodass Sie es direkt mit anderen Bietern vergleichen können.

Die Leistungen für Verwaltungen sind auf der Seite Glaspflege für Hausverwaltungen beschrieben, Treppenhäuser im Speziellen bei der Reinigung von Treppenhausfenstern. Eine Mindestlaufzeit verlangen wir nicht, abgerechnet wird objektbezogen per Rechnung nach jedem Durchgang. Kostenfaktoren erläutert die Preisübersicht, Ausschreibungsunterlagen senden Sie uns über die Kontaktseite. Pascal Hartmann steht als fachlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen von Verwaltungen

Müssen wir für die Ausschreibung ein formelles Vergabeverfahren durchführen?
Private Hausverwaltungen sind in der Regel frei in der Gestaltung. Für öffentliche Auftraggeber gelten eigene Vergaberegeln. Klären Sie das im Zweifel rechtlich ab.
Wie viele Bieter sollten wir anfragen?
Drei bis fünf Anbieter mit identischen Unterlagen ergeben meist ein gutes Bild, ohne den Aufwand zu sprengen.
Können Bewohner informiert werden, wann gereinigt wird?
Ja, wir stimmen Termine rechtzeitig ab, sodass ein Aushang im Treppenhaus möglich ist.
Was ist, wenn ein Fenster nicht zu öffnen ist?
Dann klären wir vorab, ob die Außenseite mit wasserführenden Stangen vom Boden aus erreichbar ist oder ob andere Technik nötig wird.
Wie werden Reklamationen geregelt?
Melden Sie Mängel zeitnah mit kurzer Beschreibung oder Foto, wir bessern nach. Eine entsprechende Regelung kann in der Ausschreibung festgehalten werden.
Bieten Sie Vor-Ort-Begehungen für mehrere Objekte an?
Ja, bei größeren Objekten oder Portfolios ist eine gemeinsame Begehung auf Wunsch möglich.

Kundenstimmen

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Persönlich betreut – von der Anfrage bis zur letzten Scheibe

Schicken Sie uns ein paar Fotos Ihrer Fenster oder Glasflächen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein unverbindliches Festpreisangebot – ausgeführt von eingewiesenen Fachkräften, die sorgfältig mit Ihrem Eigentum umgehen.

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Kostenloses Angebot

In drei Schritten zu Ihrem Festpreis

  1. Formular ausfüllen und bis zu 5 Fotos Ihrer Fenster hochladen – am besten jede Fensterart einmal.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einem kostenlosen, unverbindlichen Angebot.
  3. Termin erst nach Ihrer Freigabe – Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.

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