Kosten & Planung
Fensterreinigung steuerlich absetzen: Haushaltsnahe Dienstleistung
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Vorab
Wichtiger Hinweis zu diesem Beitrag
Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge der Steuerermäßigung, wie sie für Privathaushalte allgemein beschrieben wird. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls. Gesetze, Höchstbeträge und Verwaltungsanweisungen können sich ändern. Verbindlich sind der jeweils aktuelle Gesetzestext und die Auskünfte Ihres Finanzamts, Ihrer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins.
Den Wortlaut der Vorschrift finden Sie bei gesetze-im-internet.de unter § 35a des Einkommensteuergesetzes. Ausführliche Erläuterungen der Finanzverwaltung veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen.
Rechtsgrundlage
Was hinter der Steuerermäßigung steckt
Das Einkommensteuergesetz begünstigt bestimmte Arbeiten, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden könnten, aber an Dienstleister vergeben werden. Dazu zählt nach allgemeiner Auffassung auch das Putzen der Fenster in der selbst genutzten Wohnung oder im eigenen Haus. Die Finanzverwaltung ordnet diese Tätigkeit als haushaltsnahe Dienstleistung ein.
Der Clou: Es handelt sich nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben, die nur das zu versteuernde Einkommen mindern. Vielmehr wird ein Anteil der Arbeitskosten direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Nach derzeit geltendem Recht sind das 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, begrenzt durch einen jährlichen Höchstbetrag, den sich alle haushaltsnahen Dienstleistungen teilen. Wie hoch dieser aktuell ist, sollten Sie in der jeweils gültigen Fassung nachlesen.
Wer profitiert
- Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen
- Mieterinnen und Mieter, die selbst einen Betrieb beauftragen
- Mieter, deren Treppenhausfenster über die Betriebskosten abgerechnet werden
Voraussetzung ist jeweils, dass Sie in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind und tatsächlich Steuern zahlen. Wer keine Einkommensteuer schuldet, kann auch nichts abziehen.
Bedingungen
Vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen
Im eigenen Haushalt
Die Arbeit muss in der Wohnung oder dem Haus erbracht werden, das Sie selbst nutzen. Fenster einer vermieteten Wohnung fallen nicht darunter; dort gelten andere Regeln.
Ordentliche Rechnung
Sie brauchen eine Rechnung mit Namen, Anschrift, Leistungsbeschreibung und Datum, auf der die Arbeitskosten erkennbar sind.
Unbare Zahlung
Der Betrag muss auf das Konto des Dienstleisters überwiesen werden. Barzahlung schließt die Ermäßigung nach allgemeiner Praxis aus, selbst mit Quittung.
Keine doppelte Förderung
Aufwendungen, die bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, etwa für ein Arbeitszimmer, sind nicht nochmals begünstigt.
Achtung: Barzahlung ist der häufigste Grund, warum der Steuerbonus verloren geht. Selbst ein freundlicher Fensterreiniger, der „schnell bar“ kassiert, verhindert damit den Abzug. Überweisen Sie immer.
Unterlagen
Was auf der Rechnung stehen sollte
Begünstigt sind nur Arbeitskosten, nicht aber Material. Bei der Glasreinigung fallen zwar kaum Materialkosten an, trotzdem sollte die Rechnung klarstellen, welcher Anteil auf die Arbeitsleistung entfällt. Viele Betriebe weisen den Lohnanteil gesondert aus oder vermerken, dass der gesamte Betrag auf Arbeitszeit entfällt.
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Name und Anschrift des Betriebs | Identifiziert den Leistungserbringer |
| Ihr Name und die Leistungsadresse | Belegt, dass die Arbeit in Ihrem Haushalt stattfand |
| Leistungsbeschreibung | Zeigt, dass es sich um eine begünstigte Tätigkeit handelt |
| Ausführungsdatum | Ordnet die Kosten dem richtigen Steuerjahr zu |
| Ausweis der Arbeitskosten | Nur dieser Anteil ist begünstigt |
| Mehrwertsteuer | Die Steuer auf den Arbeitsanteil zählt mit |
Maßgeblich für das Steuerjahr ist in der Regel der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Ausführung. Wer im Dezember putzen lässt und im Januar überweist, macht die Kosten also erst im Folgejahr geltend.
Anfahrt und Fahrtkosten
Fahrtkosten, die der Betrieb in Rechnung stellt, werden nach allgemeiner Auffassung den Arbeitskosten zugerechnet. Bei uns fällt innerhalb des Berliner Einsatzgebiets ohnehin keine gesonderte Anfahrt an, sofern im Angebot nichts anderes steht.
Für Mieter
Steuerbonus über die Nebenkostenabrechnung
Auch wer zur Miete wohnt und keinen eigenen Auftrag vergibt, kann profitieren. Lässt die Vermieterin oder die Hausverwaltung die Fenster im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen reinigen und rechnet das über die Betriebskosten ab, ist Ihr Anteil grundsätzlich begünstigt.
Dafür brauchen Sie eine Nebenkostenabrechnung oder Bescheinigung, aus der die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen hervorgehen. Viele Verwaltungen weisen diese Beträge inzwischen gesondert aus. Fehlt die Angabe, können Sie nachfragen. Welche Kosten überhaupt in die Abrechnung dürfen, erklärt der Ratgeber Fensterreinigung in den Nebenkosten, und die Frage der Zuständigkeit beantwortet der Beitrag Pflicht von Mieter oder Vermieter.
Anleitung
So machen Sie die Kosten in der Steuererklärung geltend
Rechnung aufbewahren
Legen Sie Rechnung und Kontoauszug zusammen ab. Das Finanzamt kann beides anfordern, auch wenn Sie es nicht mitschicken müssen.
Arbeitskosten summieren
Addieren Sie alle begünstigten Arbeitskosten eines Jahres, also neben den Fenstern etwa auch Gartenpflege oder Wohnungsreinigung.
Richtiges Feld wählen
Tragen Sie die Summe in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ein, nicht bei den Handwerkerleistungen.
Nebenkostenanteil ergänzen
Mieter und Wohnungseigentümer übernehmen zusätzlich den begünstigten Anteil aus der Betriebskosten- oder Hausgeldabrechnung.
Bescheid prüfen
Kontrollieren Sie im Steuerbescheid, ob die Ermäßigung berücksichtigt wurde. Fehlt sie, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist reagieren.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Zahlt ein Haushalt im Jahr insgesamt einen bestimmten Betrag an Arbeitskosten für geputzte Fenster, mindert ein Fünftel davon die Steuerschuld – vorausgesetzt, der gemeinsame Höchstbetrag für alle haushaltsnahen Dienstleistungen ist noch nicht ausgeschöpft. Wer zusätzlich eine Haushaltshilfe oder einen Gartendienst beauftragt, sollte im Blick behalten, dass sich alle diese Posten denselben Deckel teilen.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Belege für haushaltsnahe Arbeiten das Jahr über in einem eigenen Ordner. Wer erst im Frühjahr danach sucht, übersieht erfahrungsgemäß einzelne Rechnungen.
Grenzfälle
Typische Fragen aus der Praxis
Gewerblich genutzte Räume
Fenster einer Praxis, eines Büros oder Ladens sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier handelt es sich um Betriebsausgaben, die anders behandelt werden.
Ferienwohnung oder Zweitwohnung
Für eine selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnung kann die Ermäßigung grundsätzlich ebenfalls in Betracht kommen. Der Höchstbetrag gilt allerdings pro Haushalt und Jahr und vervielfacht sich nicht mit der Zahl der Wohnungen. Ob und wie Ihre Konstellation begünstigt ist, klären Sie am besten mit Fachleuten.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Wer eine Eigentumswohnung selbst bewohnt, findet Treppenhaus- und Gemeinschaftsfenster häufig in der Hausgeldabrechnung. Auch dieser Anteil kann begünstigt sein, wenn die Verwaltung die Arbeitskosten ausweist. Vermieten Sie die Wohnung dagegen, gehören die Kosten in die Anlage für Vermietungseinkünfte und nicht in die Steuerermäßigung.
Auszugsreinigung
Wird die Wohnung bei Auszug gereinigt, kann auch das begünstigt sein, sofern die Arbeiten noch im Zusammenhang mit Ihrem Haushalt stehen. Hinweise zur Wohnungsübergabe finden Sie im Beitrag Fenster bei Umzug und Übergabe.
Vom Fachbetrieb
Belege von FensterreinigerBerlin
Unsere Rechnungen sind so gestaltet, dass Sie sie direkt für die Steuererklärung nutzen können: mit Leistungsadresse, Beschreibung der Arbeiten und ausgewiesenen Arbeitskosten. Bezahlt wird nach der Ausführung per Überweisung, damit ist die Voraussetzung der unbaren Zahlung automatisch erfüllt.
Für Wohnungen und Häuser bieten wir die Fensterpflege für Privathaushalte an, auch als regelmäßigen Turnus ohne Mindestlaufzeit. Eine erste Kostenorientierung bietet unsere Übersicht der Richtwerte, den verbindlichen Festpreis erhalten Sie über die Anfrage mit Fotos.
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